Arbeitsrecht

Wir beraten Sie kompetent in allen Fragen des Arbeitsrechts, führen Verhandlungen über Aufhebungsverträge, Forderungen und sonstige Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und vertreten Sie vor allen deutschen Arbeitsgerichten.

Wir unterstützen Sie im gesamten Arbeitsrechts, insbesondere bei:
- Kündigung und Kündigungsschutzklagen
- Aufhebungsverhandlungen
- Geltendmachung von Zahlungsansprüchen
- Abmahnungen
- Streitigkeiten über das Arbeitszeugnis
- Befristungen
- Abfindung
- Mobbing am Arbeitsplatz
- Arbeitszeitgestaltung und Überstunden

Hinweis

Sollten Sie eine Kündigung erhalten haben, beginnt die gesetzliche Frist von nur drei Wochen ab Zugang des Kündigungsschreibens zu laufen. Wenn Sie gegen die Kündigung vorgehen wollen, muss zwingend innerhalb dieser Frist Kündigungsschutzklage beim jeweils zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden.