Ordnungswidrigkeitenrecht

Ordnungswidrigkeiten sind Gesetzesverstöße, die der Gesetzgeber als nicht so erheblich ansieht, dass sie durch strafgerichtliche Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden müssen, sondern die auch durch eine Verwaltungsbehörde mit einem Bußgeld belegt werden können. Wegen ihres verhältnismäßig geringen Unrechtsgehaltes ist ein strafrechtliches Verfahren bei Ordnungswidrigkeiten nicht erforderlich. Allerdings sind die Grundsätze der Verfolgung weitgehend gleich, sodass auch von der „kleinen Schwester des Strafrechts“ gesprochen wird.

Neben dem gesondert aufgeführten Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten vertreten wir Sie auch in den weiteren Themenbereichen des Ordnungswidrigkeitenrechts.

Dies gilt für Ordnungswidrigkeiten aus den weiteren Facetten und Vorschriften des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG), wie zum Beispiel die Bußgeldtatbestände

Aber auch in weiteren Gesetzen finden sich Bußgeldtatbestände, regelmäßig in Verwaltungs- oder Spezialgesetzen. Zu nennen sind hierbei insbesondere

und weitere spezialgesetzliche Regelungen.

Beachten Sie auch hier, dass eine frühzeitige Konsultierung und Beratung durch einen Verteidiger dabei hilft, Ihre eigenen Interessen und Rechte zu wahren und ermöglicht, von Beginn an eine Verteidigungsstrategie festzulegen.