Bußgeldrecht

Bußgeldrecht

 

Ein Bußgeld droht dann, wenn Ihnen die Behörde einen Verkehrsverstoß vorwirft. Der Verkehrsverstoß kann in einer Geschwindigkeitsüberschreitung, einer Rotlichtmissachtung, der Nichteinhaltung des Mindestabstandes oder Ähnlichem liegen.

Je nach Schwere des Verstoßes wird dann seitens der zuständigen Bußgeldstelle eine entsprechende Geldbuße ausgeworfen/verhängt, die nicht selten auch mit Punkten im neuen Fahreignungsregister oder gar einem Fahrverbot einhergeht.

Bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten sind die Behörden jedoch sowohl an einige formelle als auch an eine Vielzahl von materiellen Voraussetzungen gebunden. So sind im formellen Verfahren beispielsweise die jeweiligen Verjährungsvorschriften zu beachten. Verstöße hiergegen kommen häufig vor und sind entsprechend praxisrelevant. Aber auch die verschiedenen Messverfahren sind fehleranfällig, sodass eine Überprüfung durch erfahrene Anwälte oft lohnenswert ist.

Wir verteidigen Sie effizient und kompetent bei

· Geschwindigkeitsverstößen,

· Rotlichtverstößen,

· Abstandsunterschreitungen,

· Telefonverstöße,

· Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss,

sowie allen anderen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr.

 

Aber auch die Verteidigung für Berufskraftfahrer und Fuhrunternehmer, insbesondere bei

· Lenk- und Ruhezeitverstößen,

· Verstößen gegen die Vorschriften der Ladungssicherung / Überladung,

· Halterverfahren,

· Verfallsverfahren,

· Mautverstößen,

und sonstigen Verfahren gehört zu unserem Schwerpunkt.

 

Durch die Erfahrung in der Bearbeitung einer Vielzahl an bußgeldrechtlichen Verfahren sind wir mit der Materie, den Problemfeldern und taktischen Möglichkeiten bestens vertraut. Sobald Sie uns in einer Bußgeldangelegenheit beauftragen, werden wir bei der ermittelnden Behörde umgehend die Ermittlungsakte abfordern, um dann nach Erhalt sofort abschätzen zu können, ob und inwieweit eine Verteidigung sinnvoll erscheint und wie diese aufgebaut werden sollte.

Gerne fragen wir für Sie auch Ihren Punktestand im Fahrerlaubnisregister in Flensburg ab und beraten Sie in Fragen zum Punkteabbau.

 

Im Falle einer bestehenden und eintrittspflichtigen Rechtsschutzversicherung übernimmt diese in der Regel die Kosten unserer Beauftragung.