Unfallregulierung

Der ADAC schätzte die Anzahl der Verkehrsunfälle in Deutschland für das Jahr 2012 vorläufig auf 2.377.000. Eine beachtliche Anzahl, die vermuten lässt, in welche finanziellen Dimensionen die Schadenabwicklung und –regulierung vordringt.

Die Haftpflichtversicherer versuchen daher seit jeher, direkt nach einem Verkehrsunfall das Heft des Handelns und somit die Macht über die Abwicklung zu übernehmen. Der Versicherer bieten nach dem Schadenfall dem Geschädigten eigene Gutachter, Werkstätten, Mietwagenunternehmen oder ähnliches an. Dies aufgrund von internen Sonderkonditionen der Versicherer, die im Endeffekt zu Lasten des Geschädigten gehen.

Auf diese Verweise muss der Geschädigte grundsätzlich nicht eingehen. Der Schadensersatzanspruch des Geschädigten erstreckt sich auf die Wiederherstellung des Zustandes, der bestehen würde, wäre das schädigende Ereignis nicht eingetreten. Um nicht den Haftpflichtversicherer die Regulierungsentscheidungen zu überlassen, sollte also jemand das Heft in die Hand nehmen, der die Rechte und Pflichten des Unfallgeschädigten kennt und diese beachtet.

Die Kanzlei Meyer & Vetter Rechtsanwälte übernimmt die gesamte Schadenabwicklung für Sie. Das bedeutet, dass wir sowohl die Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung als auch die Prüfung Ihrer gesamten Ansprüche übernehmen. Wir sorgen dafür, dass Sie keine unrechten Kürzungen oder Verzögerungen hinnehmen müssen, Sie alle einzufordernden Positionen erhalten und dass die Schadenabwicklung möglichst schnell verläuft. Wir kontrollieren des eingeholte Sachverständigengutachten und jegliche Einwendungen der Versicherer. Wir sorgen dafür, dass alle Ihnen zustehenden Ersatzpositionen, wie die Reparaturkosten, der etwaig entstehende Minderwert an Ihrem Fahrzeug, die Mietwagenkosten bzw. der Nutzungsausfall, die Auslagenpauschale oder das Schmerzensgeld gezahlt werden.

Der weitere Vorteil für Sie als Unfallgeschädigter ist, dass zu den, von der Versicherung zu ersetzenden Schadenspositionen, mitunter auch die Rechtsanwaltskosten gehören, die der Geschädigte zur Unfallabwicklung aufwenden darf. Die anfallenden Gebühren werden dann von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen, für Sie wäre in diesem Fall die Vertretung völlig kostenlos.

Die Kanzlei Meyer & Vetter Rechtsanwälte wendet sich aber auch im Besonderen an betreuende Autohäuser und freie Werkstätten, für die unsere Beauftragung und damit Auslagerung der Schadenabwicklung eine erhebliche Entlastung der ansonsten mit der Schadenabwicklung befassten Servicemeister oder Bürokräfte bedeutet. Sämtliche anfallende Korrespondenz nach der Unfallaufnahme wird durch uns vorgenommen, was in der Regel zu einer schnelleren Schadensabwicklung und einer schnelleren Auszahlung der Geldbeträge führt. Zudem kann unberechtigten Kürzungen entgegengetreten und die Schadensabwicklung in Sonder- und Problemfällen korrekt durchgeführt werden. Der Service, die Beratung und die Betreuung durch kompetente Fachkräfte auf der Basis einer engen, vertrauensvollen Zusammenarbeit führen wiederum zu einer erhöhten Kundenbindung und –zufriedenheit.

Des Weiteren bieten wir gerne Schulungen und Fortbildungen für die jeweiligen betrauten Mitarbeiter an, damit diese im Fall der Fälle bei der Unfallaufnahme bereits fachkundige und fundierte Einschätzungen an Ihrer Kunden im Erstkontakt weitergeben können.

 

Um einen möglichst reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, ist eine frühestmögliche Einschaltung eines Rechtsanwaltes geboten. Wie bereits ausgeführt, gehören auch in dieser Beziehung die Rechtsanwaltskosten grundsätzlich zu den erstattungsfähigen Positionen bei einem Unfall. Unsere Beauftragung durch Sie ist daher nicht mit Kosten verbunden.