Verkehrsstrafrecht

Neben dem bußgeldrechtlichen Bereich ist auch das Strafrecht im Verkehrsrecht äußerst relevant. Aus einem Parkrempler kann sich so –trotz hinterlassener Nachricht- schnell ein Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort entwickeln.

Auch bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden ist der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung nicht weit. Ebenso ist die Nötigung ein weit verbreiteter Tatvorwurf im Straßenverkehr, wie auch die Trunkenheit im Verkehr, die Gefährdung des Straßenverkehrs oder der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr.

Je nach Tatvorwurf und dessen Schwere kann eine Geldstrafe oder aber auch eine Freiheitsstrafe drohen. Vertrauen Sie also nicht darauf, dass alles gut werden wird, lassen Sie sich anwaltlich beraten.

Durch die Erfahrung in der Bearbeitung einer Vielzahl an Fällen im strafrechtlichen Bereich sind wir der richtige Partner an Ihrer Seite. Wir begleiten Sie von Beginn des Strafverfahrens an und wahren Ihre Rechte. Nach der Beauftragung beantragen wir umgehend bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Akteneinsicht in die Ermittlungsakte, um eine Verteidigungsstrategie aufzubauen. Wir beraten Sie kompetent und zuverlässig, um für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Wir verteidigen Sie effizient bei Tatvorwürfen, wie:

und allen weiteren Verkehrsstraftaten.

Im Falle einer bestehenden und eintrittspflichtigen Rechtsschutzversicherung übernimmt diese in der Regel die Kosten unserer Beauftragung, sofern Sie nicht wegen eines Vorsatzdeliktes verurteilt werden.