Florian Vetter

Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Florian Vetter studierte Rechtswissenschaft an der juristischen Fakultät der Universität Konstanz mit dem Schwerpunkt Rechtsgestaltung, Rechtsberatung und Rechtsdurchsetzung.

Nach dem Referendariat - mit Stationen in Süddeutschland und Hamburg - legte er im Jahre 2012 sein Zweites Staatsexamen in Konstanz erfolgreich ab und wurde 2012 in Hamburg zur Rechtsanwaltschaft zugelassen.

Im August 2012 begann er in einer Hamburger Kanzlei seine Spezialisierung im Verkehrsrecht. Im Rahmen dieser Tätigkeit vertrat er insbesondere Privatpersonen und Personenbeförderungsunternehmen. Durch den täglichen Umgang mit der Versicherungswirtschaft ist er mit deren Arbeitsweise bei der Schadensregulierung bestens vertraut.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Vetter liegt im Bereich des Kfz-Vertragsrechts, d.h. bei Streitigkeiten rund um Gewährleistung und Sachmängelhaftung im Zusammenhang mit dem Fahrzeugkauf.

Nach seiner über zweijährigen Tätigkeit als angestellter Rechtsanwalt in Hamburg, gründete er Ende des Jahres 2014 gemeinsam mit seinem Kollegen Sebastian Meyer die Kanzlei Meyer & Vetter Rechtsanwälte. Derzeit absolviert er den Fachanwaltslehrgang „Verkehrsrecht“.

Rechtsanwalt Florian Vetter ist Mitglied im Forum Junge Anwaltschaft und im Bremischen Anwaltsverein. Zudem ist er Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

Rechtsanwalt Florian Vetter berät Sie in folgenden Rechtsgebieten: