Vertragsrecht / Allgemeines Zivilrecht

Das allgemeine Zivilrecht ist das grundlegende Handwerkszeug der Juristen. Das Vertragsrecht steht hierbei im Mittelpunkt der anwaltlichen Tätigkeit. Aber auch gesetzliche und vertragsähnliche Ansprüche, das Deliktsrecht und auch das Bereicherungsrecht gehören zu dem weitreichenden zivilrechtlichen Gebiet.

Tagtäglich schließt jeder Bürger Verträge, auch wenn er sich dessen gar nicht bewusst ist. Ob beim Bäcker, im Supermarkt
Sollten Sie mit Ihrem Kauf nicht zufrieden sein, kann ein Mangel vorliegen, der Haftungsansprüche auslöst. So können Sie verlangen, ein mangelfreies Produkt geliefert zu bekommen. Oder aber Sie behalten das Erworbene und mindern den Kaufpreis. Gegebenenfalls möchten Sie aber auch gar nicht mehr an dem Vertrag festhalten und vom Vertrag zurücktreten. Ähnliches gilt für den Werkvertrag, den Dienst- und Dienstleistungsvertrag und andere Vertragsarten des Zivilrechts.

Auch, wenn Sie zur Miete wohnen oder selbst vermieten, schließen Sie Verträge, die Ansprüche für die eine oder andere Seite auslösen können.
Ferner sieht das Gesetz selbst Anspruchsgrundlagen vor, auch wenn die Parteien nicht durch einen Vertrag verbunden sein sollten. Ansprüche können sich zudem aus unerlaubten Handlungen oder aus Handlungen ergeben, die eine Partei bereichern, obwohl diese nicht das Recht hat, das Erlangte zu behalten.


Im Rahmen des allgemeinen Zivilrechts beraten und vertreten wir Sie neben dem Spezialgebiet des Autorechts auch in den weiteren Facetten zuverlässig und kompetent. Individuell und zielorientiert begleiten wir Sie durch die zivilrechtlichen Probleme und Fragestellungen. Gleich, ob es darum geht, Ansprüche zu prüfen und durchzusetzen oder aber beabsichtigte Verträge zu entwerfen oder zu prüfen.